Energieaudit

Das Energieeffizienzgesetz ist die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie (RL 2012/27/EU) der Europäischen Union (EED) und wurde erstmalig 2014 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 72/2014) kundgemacht. Am 15. Juni 2023 trat die einfachgesetzliche Novelle (BGBl. I Nr. 59/2023) in Kraft.

Große Unternehmen müssen wie bereits in der Vergangenheit entweder ein anerkanntes  Managementsystem implementieren, das gleichzeitig auch mindestens alle vier Jahre ein externes oder internes Energieaudit umfassen muss, oder alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen lassen.

Detaillierte Informationen sind auf der Webpage der österreichischen Monitoringstelle zu finden.

Aufbauend auf unsere mehr als zwanzigjährige Erfahrung in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, Bauphysik und Förderungsmanagement führen wir Energieaudits für Unternehmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Sektoren Gebäude, Prozesse und Transport durch.

Einen Überblick über alle weiteren Beratungsleistungen zu den Themen Energiebedarfsreduktion, Energieeffizienzsteigerung dem Einsatz erneuerbarer Energieträger finden Sie unter Energie- und Förderungsberatung für Unternehmen.


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