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Energieausweis

Worüber gibt der Energieausweis Auskunft?

Der Energieausweis informiert über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Dabei werden sowohl die Gebäudehülle als auch die haustechnischen Anlagen betrachtet.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Abhängig von den Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer, ist bei Neubau, Zu- und Umbau, sowie bei Sanierungen die Vorlage eines Energieausweises bei der Baubehörde erforderlich. Auch im Rahmen von gewerberechtlichen Verfahren kann eine Vorlage erforderlich sein.

Sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen ist der Energieausweis ein Kernelement der Planung und dient unter anderem der optimalen Dimensionierung der Dämmschichten des Gebäudes.  Aus diesem Grund sollte die Berechnung auch bei kleinen Objekten (z.B: Einfamilienhäusern) immer in einem frühen Stadium der Planung durchgeführt werden.

Für die Einreichung zur Wohnbauförderung sowie bei Förderungsansuchen für den Neubau oder für die thermische Sanierung von betrieblichen Objekten ist ebenfalls die Vorlage eines Energieausweises erforderlich. Ebenso ist bei Verkauf oder Vermietung von Objekten ein Energieausweis vorzulegen. Die Angabe des Heizwärmebedarfes und des Gesamtenergieeffizienzfaktors ist darüber hinaus in Immobilieninseraten verpflichtend.  (->zum Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) 2012)

Für Unternehmen stellt der Energieausweis darüber hinaus eine wesentliche Datengrundlage für Energieaudits und Nachhaltigkeitsberichte (inkl. ESRS Berichtspflicht) dar. 

Auch für die finanzielle Bewertung von Objekten sind Energieausweise essenziell. 

Inhalte des Energieausweises

Der Energieausweis besteht verpflichtend aus zwei Ergebnisseiten und einem Anhang, der unter anderem eine nachvollziehbare Ermittlung der geometrischen, bauphysikalischen und haustechnischen Eingabedaten enthält. Bei Bestandsobjekten sind Empfehlungen von Maßnahmen, die den Endenergiebedarf des Gebäudes reduzieren, verpflichtend anzuführen.

Warum ein Energieausweis von EEC?

Der Energieausweis hat die Qualität eines Gutachtens. Die Angaben des Energieausweises stellen eine zugesicherte Eigenschaft des Miet- oder Kaufobjektes dar. Damit sind sie Teil des Vertrages und können bei Nichtvorhandensein der Eigenschaft im Nachhinein Regressansprüche gegenüber dem Verkäufer bewirken. Die Qualität und Richtigkeit des Energieausweises ist daher von entscheidender Bedeutung für den Verkäufer eines Objektes. (-> siehe auch OGH-Urteil vom 20.12.2017) Wir führen daher bei Bestandsgebäuden stets eine Besichtigung des Gebäudes inkl. der haustechnischen Anlagen zur Verifizierung der Eingangsdaten durch.  Bei der Besichtigung können meist auch noch zusätzliche, aus den Bestandsunterlagen nicht ersichtliche Daten erhoben werden, wodurch in vielen Fällen bessere Berechnungsergebnisse erzielt werden als bei Berechnung auf Basis baujahrspezifischer Mindestwerte der Bauteile, die bei einer Berechnung ohne Besichtigung bei fehlenden detaillierten Bauteilbeschreibungen herangezogen werden müssen.

Bei Neubauten und im Falle von Sanierungen bieten wir darüber hinaus umfassende Beratungsleistungen  und unterstützen bei der Förderantragstellung  bzw. erstellen den Förderantrag (z.B. Umweltförderung für Betriebe, Umweltförderung für Privatpersonen, Wohnbauförderung, etc.)

Wie kommen Sie zu Ihrem Energieausweis?

Senden Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an energieausweis@eecaustria.at, oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 664 4487178.  Wir freuen uns auf ein Gespräch!

 

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