Wer benötigt einen Energieausweis?
Abhängig von den Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer, ist bei Neubau, Zu- und Umbau, sowie bei Sanierungen die Vorlage eines Energieausweises bei der Baubehörde erforderlich. Für die Einreichung zur Wohnbauförderung sowie bei Förderungsansuchen für den Neubau oder für die thermische Sanierung von betrieblichen Objekten ist ebenfalls die Vorlage eines Energieausweises erforderlich. Ebenso ist bei Verkauf oder Vermietung von Objekten ein Energieausweis vorzulegen. Die Angabe des Heizwärmebedarfes und des Gesamtenergieeffizienzfaktors ist darüber hinaus in Immobilieninseraten verpflichtend. (->zum Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) 2012)
Inhalte des Energieausweises
Der Energieausweis besteht verpflichtend aus zwei Ergebnisseiten und einem Anhang, der unter anderem eine nachvollziehbare Ermittlung der geometrischen, bauphysikalischen und haustechnischen Eingabedaten sowie – ausgenommen bei Neubau bzw. unmittelbar nach vollständig durchgeführter größerer Renovierung –, einer Empfehlung von Maßnahmen, die den Endenergiebedarf des Gebäudes reduzieren, besteht.
Warum ein Energieausweis von EEC?
Der Energieausweis hat die Qualität eines Gutachtens. Die Angaben des Energieausweises stellen eine zugesicherte Eigenschaft des Miet- oder Kaufobjektes dar. Damit sind sie Teil des Vertrages und können bei Nichtvorhandensein der Eigenschaft im Nachhinein Regressansprüche gegenüber dem Verkäufer bewirken. Die Qualität und Richtigkeit des Energieausweises ist daher von entscheidender Bedeutung für den Verkäufer eines Objektes. (-> siehe auch OGH-Urteil vom 20.12.2017) Wir führen daher bei Bestandsgebäuden stets eine Besichtigung des Gebäudes inkl. der haustechnischen Anlagen zur Verifizierung der Eingangsdaten durch. Bei der Besichtigung können meist auch noch zusätzliche, aus den Bestandsunterlagen nicht ersichtliche Daten erhoben werden, wodurch in vielen Fällen bessere Berechnungsergebnisse erzielt werden als bei Berechnung auf Basis baujahrspezifischer Mindestwerte der Bauteile, die bei einer Berechnung ohne Besichtigung bei fehlenden detaillierten Bauteilbeschreibungen herangezogen werden müssen.
Bei Neubauten und im Falle von Sanierungen bieten wir darüber hinaus umfassende Beratungsleistungen (Thermische Sanierung, "Raus aus Öl und Gas", etc.) und unterstützen bei der Förderantragstellung bzw. erstellen den Förderantrag (betriebliche Umweltförderung, Wohnbauförderung, etc.)
Wie kommen Sie zu Ihrem Energieausweis?
Senden Sie einfach eine Email mit Ihren Kontaktdaten an energieausweis@eecaustria.at, oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 664 4487178. Wir freuen uns auf ein Gespräch!